Die ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (KVG) ist Teil einer Konzerngruppe. Für die KVG ist ein Vergütungssystem festgelegt. Übergeordnetes Ziel des Vergütungssystems ist neben der Erfüllung der regulatorischen Vorgaben, die Förderung eines nachhaltigen und risikobewussten Verhaltens der Mitarbeiter sowie die Ausrichtung am Geschäftsmodell, am nachhaltigen Erfolg und an der Risikostruktur der KVG. Gleichzeitig soll Leistung belohnt und motivierte Mitarbeiter an die KVG gebunden werden, ohne dabei Anreize zum Eingehen unerwünschter Risiken zu geben.
Die Vergütungspolitik der KVG befindet sich damit im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, den Werten und den Interessen der Gesellschaft und der von ihnen verwalteten AIFs.Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem Jahresfestgehalt und einer zusätzlichen variablen Komponente zusammen. Daneben besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit sich an von der KVG begebenen AIFs zu beteiligen. Die Höhe des Jahresfestgehalts richtet sich nach den Entscheidungsbefugnissen der Mitarbeiter, deren Kontrollfunktion in Bezug auf die KVG und den verwalteten Investmentvermögen sowie der sich daraus ergebenden Marktüblichkeit. Durch Ausgestaltung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Höhe des Jahresfestgehalts, wird sichergestellt, dass für die Mitarbeiter keinerlei Abhängigkeit von einer variablen Vergütung entsteht.
Maßgeblich für die Festlegung der variablen Vergütung für den individuellen Mitarbeiter sind das Jahresergebnis der Konzerngruppe sowie der individuellen Leistung des Mitarbeiters. Sofern die Konzerngruppe ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - vor Berücksichtigung von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und ggf. Sondereffekten - erzielt hat, wird ein zu bestimmender Teil als "Pool" für die variable Vergütung verwendet. Die konkrete Höhe der an den Mitarbeiter auszuzahlenden variablen Vergütung wird anhand der individuellen Leistung des Mitarbeiters durch ein Gremium in Abstimmung mit allen Konzernunternehmen festgelegt. Bei der Höhe der variablen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter wird eine Obergrenze von 50 % des Jahresfestgehalts nicht überschritten.
Mitarbeiter der KVG erhalten zudem die Möglichkeit, sich zu Vorzugskonditionen an von der KVG begebenen AIFs zu beteiligen. Die Vorzugskonditionen bestehen darin, dass bei einer Beteiligung keine Provisionen der Eigenkapitalvermittlung anfallen und die Mitarbeiter entsprechend reduzierte Anschaffungskosten für die Beteiligung haben. Eine Verpflichtung zur Beteiligung an von der KVG begebenen Investmentvermögen besteht nicht.
Die KVG hat von der ihr im Rahmen des Proportionalitätsgrundsatzes eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch gemacht und ist von bestimmten Anforderungen der regulatorischen Vorgaben an die Vergütung abgewichen. Somit erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung nicht in Anteilen an AIFs oder gleichwertigen unbaren Instrumenten. Auch werden keine Teile der variablen Vergütung über einen künftigen Zeitraum zurückgestellt und ratierlich ausgezahlt. Eine ex-post Berücksichtigung des Risikos bei der variablen Vergütung findet ebenfalls nicht statt.
Für die KVG ist kein Vergütungsausschuss eingerichtet. Nach den ESMA-Vergütungsleitlinien ist die Einrichtung eines Vergütungsausschusses nicht erforderlich bei Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei denen der Wert des Portfolios der von Ihnen verwalteten AIFs unter EUR 1,25 Mrd. liegt und die Gesellschaft weniger als 50 Mitarbeiter (ILG KVG) beschäftigt. Nachdem bei der KVG nur eine geringe Anzahl an Personen von den Regelungen der besonderen Vergütungsvorgaben nach AIFM betroffen ist, der Wert des Portfolios der von ihnen verwalteten AIFs unter EUR 1,25 Mrd. liegt und die KVG derzeit lediglich verhältnismäßig risikoarme Immobilienanlagen tätigt, wird von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen.
Die Vergütungspolitik der ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und berücksichtigt die Investitions- und Managemententscheidungen in Bezug auf die von der ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten AIF. In diesen Entscheidungsprozessen sind Umweltaspekte bereits jetzt mittelbar berücksichtigt.
Um die Nachhaltigkeitsrisiken umfassend auch auf Sozial- und Governance Aspekte zu erstrecken, beabsichtigt die ILG Kapitalverwaltungsgesellschaft, interne Strategien einzurichten, um noch gezielter Aspekte zur Förderung der ESG-Ziele in der Vergütungspolitik zu berücksichtigen, sobald auch variable Vergütungen vereinbart werden.