Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen, die in Sachwerte wie Immobilien, Schiffe oder Windkraftanlagen investieren. Es gibt einige Kennzeichen, die geschlossene Fonds charakterisieren:

  • Der Anlagegegenstand – beispielsweise eine Handelsimmobilie – ist konkret definiert, abgegrenzt und bleibt während der gesamten Laufzeit des Anlageprodukts gleich.
  • Der Emissionsprospekt gibt über alle wesentlichen Merkmale und Risiken der Investition Auskunft.
  • Das benötigte Kapital setzt sich meist aus Anlegergeldern – dem Eigenkapital – sowie langfristigem Fremdkapital der finanzierenden Banken zusammen.
  • Der Beitritt von Anlegern zur Gesellschaft ist nur bis zur definierten Höhe des Eigenkapitals möglich. Wird die Grenze erreicht, wird der Fonds geschlossen. Das heißt, dass sich keine weiteren Anleger mehr beteiligen können.
  • Die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform ist die deutsche GmbH & Co. KG.
  • Anleger von geschlossenen Immobilienfonds erzielen in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Geschlossene Fonds sind gesetzlich reguliert: Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) trat zum 22. Juli 2013 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) um.