Anbieter geschlossener Fonds, die Mitglied im bsi sind, erstellen jährlich Leistungsbilanzen. Diese Rechenschaftsberichte informieren umfangreich und detailliert über das jeweilige Unternehmen sowie über die durch den Anbieter platzierten geschlossenen Fonds. Kernstück jeder Leistungsbilanz ist der sogenannte Soll-/Ist-Vergleich. In diesem werden die jeweils durch den Fonds erzielten Ergebnisse – insbesondere deren Ausschüttungen und Einnahmen (Ist) – mit den im Verkaufsprospekt gemachten Angaben (Soll-Werte) vergleichen.

Leistungsbilanzen der Emissionshäuser sind die Grundlage, um die Qualität der angebotenen geschlossenen Fonds zu beurteilen.

Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen

Der VGF Verband Geschlossene Fonds hat – als Vorläuferverband des bsi – Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen für geschlossene Fonds erlassen. Die allgemeinen Grundsätze in der Präambel regeln, dass die Inhalte einer Leistungsbilanz richtig, wahr, vollständig, nachvollziehbar und aktuell sein müssen. Hinzu kommen Angaben zum Unternehmen sowie zu den angebotenen Vermögensanlagen. Aussagekräftige Leistungsbilanzen sollten diesen Leitlinien in jedem Fall entsprechen oder sogar darüber hinausgehen.

Durch das KAGB wird sich die Pflicht der Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Berichterstattung verändern und deutlich erweitern. Der bsi erarbeitet gemeinsam mit seinen Mitgliedern einen dem KAGB entsprechenden neuen Berichtsstandard.

Spätestens für das Berichtsjahr 2013 soll der neue Standard zu Anwendung kommen. Die Anwendung ist auf alle Produkte nach dem KAGB zu erstrecken und soll auch Bestandsprodukte erfassen, jedoch keine aufgelösten Fonds. Bis dahin wird den bisherigen Mitgliedern des VGF empfohlen, weiter mit dem Bezugszeitpunkt 31.12. nach dem VGF-Leistungsbilanzstandard Bericht zu erstatten.